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Genehmigungsmanagement gemäß BImSchG, WHG und FMEA

Wirtschaftlich
Effizient
Kompetent
 

Ein weiterer unserer Schwerpunkte ist die Übernahme des Genehmigungsmanagements und Durchführung des Verfahrens gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Darüber hinaus betreut BTS den Genehmigungsstand Ihres Anlagenbestandes.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist die Kurzbezeichnung für das deutsche Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Es regelt das Gebiet des Umweltrechts und ist das bedeutendste praxis-relevante Regelwerk dieses Rechtsgebietes.

Genehmigungsbedürftige Anlagen
Der Staat stellt solche Anlagen, die potenziell besonders umweltschädlich sein können, unter den Vorbehalt einer behördlichen Genehmigung. Genehmigungsbedürftig sind Anlagen, „die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, sowie ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen“ (§ 4 Abs. 1 BImSchG).
Kurz: Genehmigungsbedürftige Anlagen sind Anlagen, die Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe emittieren, als auch Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen Erscheinungen, die auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkenden können.

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Für eine größere Darstellung bitte auf das Bild klicken.

Gemäß 4. BImSchV sind Anlagen genehmigungsbedürftig beispielsweise im Bereich:

  • Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie
  • Stein und Erde, Glas, Keramik, Baustoffe
  • Stahl, Eisen und sonstige Metalle und Metallverarbeitung
  • Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung
  • Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoff, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen
  • Holz, Zellstoff
  • Nahrungs-, Genuss- u. Futtermittel, landwirtschaftlichen Erzeugnisse
  • Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
    Lagerung, Be- und Entladung von Stoffen und Gemischen

Rechtssicherheit
Die Genehmigung gewährt dem Anlagenbetreiber Rechtssicherheit nicht nur in öffentlich-rechtlicher, sondern auch in privatrechtlicher Hinsicht: mit ihrer Erteilung sind die nachbar-rechtlichen Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung von Immissionen (§ 906 BGB, Nr. 1) beschränkt.

Übersicht Genehmigungsmanagement

  • BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz
    • $ 4 Neugenehmigungsverfahren
    • § 15 Änderungsanzeige
    • § 16 Änderungsgenehmigung
    • § 19 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren
  • BImSchV Bundes-Immissionsschutzverordnung
    • 4. – Verordnung von genehmigungsbedürftigen Anlagen
    • 9. – Verordnung über das Genehmigungsverfahren
    • 12. – Störfallverordnung mit:
      – UVP Umweltverträglichkeitsprüfung
      – KAS 25 Kommission für Anlagensicherheit
  • WHG Wasserhaushaltsgesetz
  • LWG Landeswassergesetz
  • AbwV Abwasserverordnung
  • KrWG Kreislaufwirtschaftgesetz

Erstellen von FMEA
Wir erstellen Gefährdungsbeurteilungen nach FMEA (Fehler-Möglichkeits und Einfluss-Analyse / Failure Mode and Effects Analysis) gemäß VDA 4.2. Eine FMEA ist eine ganzheitliche Gefährdungsanalyse, welche alle Aspekte und Komponenten eines Projektes oder Bauausführung berücksichtigt. Sie soll bereits im Vorfeld alle Gefahren- und Fehlermöglichkeiten aufzeigen, noch ehe die Projekte und Bauvorhaben ausgeführt werden. So lässt sich sicherstellen, dass sich entweder Fehler vermeiden lassen, oder dass, wenn eine Störung auftreten sollte, sofort die richtigen und umfassende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können.